SpendenbegünstigungDer gemeinnützige Förderungsverein für Umweltstudien (FUST-Tirol) gehört zum begünstigten Empfängerkreis der Forschungs- und Lehreinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 Z. 4 bis 6 EStG. Seine Tätigkeiten entsprechen der ausschließlichen und unmittelbaren Erfüllung des begünstigten Zwecks. Die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften wird von einem Wirtschaftsprüfer jährlich überprüft und bestätigt. Spenden an den FUST-Tirol sind steuerlich absetzbar. Infos: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/informationen-fuer-spender.html (Finanzamt Wien: Post.FA09-EA@bmf.gv.at; weitere Details im Einkommensteuergesetz und in den Einkommensteuerrichtlinien). In der „Liste der begünstigten Einrichtungen” finden Sie den FUST-Tirol u. a. nach Eingabe des Stichworts „FUST” (Reg.-Nr. FW-1891):(https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp) Aktueller Nachweis: Spendenbegünstigungsbescheid vom 22. Aug. 2019 (Finanzamt Wien 1/23 , Aktenzeichen: GZ. F 032/09) für Forschungs- und Lehreinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 Z .4 bis 6 EStG. |